Bei Pferden auf der ganzen Welt kommen mehrere Herpesviren mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selber nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. So tragen ca. 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Unter bestimmten Umständen, die für das Pferd mit Stress verbunden sein können (z.B. Stallwechsel, Veränderungen in der Herde, andere Erkrankungen, Transporte, Turnierstarts), kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen. Dies führt zu einer massiven Ausscheidung des Erregers und stellt in der Folge eine Infektionsquelle für andere Pferde dar.
Für Pferde ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten und Geburten lebensschwacher Fohlen sowie für fiebrige Atemwegserkrankungen vor allem bei jungen Pferden verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy, EHM) hervorrufen kann. In diesem Fall zeigen die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen und fortschreiten. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, häufig müssen die Pferde dann durch den Tierarzt erlöst werden.
Um dem Ausbruch von Infektionskrankheiten vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher Maßnahmen. Ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorbeugung sind Impfungen. Die Impfung gegen Herpes kann allerdings nicht - im Gegensatz zu den Impfungen gegen Influenza und Tetanus - das einzelne Pferd sicher vor der Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der hervorgerufenen Krankheiten schützen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der neurologischen Verlaufsform. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil der Impfung ist darüber hinaus, dass geimpfte Pferde im Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren ausscheiden. Durch die verringerte Virusausscheidung sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde mit Herpesviren infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt. Die Impfung gegen Herpes stellt somit einen wichtigen Bestandteil der betriebshygienischen Maßnahmen dar. Sie greift vor allem dann, wenn möglichst alle Pferde flächendeckend geimpft werden.“ (QUELLE: FN 2024, URL: https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung/herpes-impfung, Stand: 06.06.2024)
Impfschema für die Herpes-Impfung bei Pferden
Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen.
Für die 1. und die 2. Impfung der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!
Bei Verwendung eines Inaktivatimpfstoffes:
1 . und 2. Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen
Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes:
1. und 2. Impfung im Abstand von mindestens drei bis höchstens vier Monaten
3. Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe):
maximal sechs Monate + 21 Tage nach der 2. Impfung
Wiederholungsimpfungen erfolgen im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen.
Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.
Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind.
Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung/herpes-impfung.