Seit dem 1. Juni 2012 sind die Durchführungsbestimmungen der LPO zum Schutz gegen Influenzainfektionen wie folgt geändert:
Die Grundimmunisierung besteht generell aus 3 Impfungen!
1. und 2. Impfung der Grundimmunisierung:
Hier ist nun ein Abstand von mindestens 28 Tagen bis höchstens 70 Tagen einzuhalten.
3. Impfung der Grundimmunisierung:
6 Monate +21 Tage nach der zweiten Impfung
Wiederholungsimpfungen
alle 6 Monate + 21 Tage
Die Ausnahmeregelung von 7 Monaten + 21 Tagen wird abgeschafft!
Eine Teilnahme an einem Turnier ist also möglich, wenn:
- die erste und zweite Impfung der Grundimmunisierung erfolgt ist und nach der zweiten Impfung 14 Tage vergangen sind.
- nach der dritten Impfung und allen Wiederholungsimpfungen 7 Tage vergangen sind
- bei fehlender Information über eine erfolgte Grundimmunisierung das Pferd in den letzten 3 Jahren regelmäßig, das heißt alle 6 Monate +21 Tage (bis 31.12.2012 alle 7 Monate + 21 Tage) nachweislich geimpft wurde.