NEUE IMPFBESTIMMUNGEN IM REITSPORT: Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde seit dem 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 muss jedes Pferd, das an einer Turnierveranstaltung gem. LPO teilnimmt, gegen EHV-1 geimpft sein.

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Dabei richtet sich das vorgegebene Impfschema für die Grundimmunisierung danach, ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung der gleiche Impfstoff zu verwenden ist. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind also entweder mit einem Lebend- oder mit einem Inaktivatimpfstoff durchzuführen. Nach den ersten beiden Impfungen, also ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich.

 

Impfschema für die Herpes-Impfung bei Pferden

Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen.
Für die 1. und die 2. Impfung der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!    

Bei Verwendung eines Inaktivatimpfstoffes:
1 . und 2. Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen

Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes:
1. und 2. Impfung im Abstand von mindestens drei bis höchstens vier Monaten

3. Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe):
maximal sechs Monate + 21 Tage nach der 2. Impfung

Wiederholungsimpfungen erfolgen im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen.

Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.

Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind.

Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung/herpes-impfung.

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